vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafrechtliche Verantwortung nach VbVG und lange Verjährungsfrist

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2024/59wbl 2024, 233 Heft 4 v. 29.4.2024

§ 1489 ABGB, § 1 VbVG, § 3 VbVG

Die lange Verjährungsfrist des § 1498 ABGB ist auf juristische Personen anwendbar, wenn sie als Verband iSd § 1 Abs 2 VbVG für eine qualifizierte Straftat gemäß § 3 VbVG strafrechtlich verantwortlich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!