§ 33 PSG, § 39 PSG
Die aktuelle Fassung der geänderten Stiftungsurkunde kann sich aus mehreren Beschlussfassungen und den damit einhergehenden Urkunden ergeben.
§ 33 PSG, § 39 PSG
Die aktuelle Fassung der geänderten Stiftungsurkunde kann sich aus mehreren Beschlussfassungen und den damit einhergehenden Urkunden ergeben.