Die unterschiedlichen behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie haben vielfach dazu geführt, dass Arbeitnehmer:innen nicht mehr ihrer Dienstpflicht nachkommen konnten. In diesen Fällen stellte sich zuweilen die Frage, ob aus dem Dienstverhältnis ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht, oder ob die spezifischen Vergütungsregeln des EpiG zur Anwendung kommen. Der OGH hat in zwei aktuellen Entscheidungen (abgedruckt in diesem Heft) dazu Stellung genommen und damit einen wichtigen Beitrag zur rechtlichen Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie geleistet. Gleichzeitig wurden strittige Grundsatzfragen des Entgeltfortzahlungsrechts beantwortet.