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Einvernehmliche Auflösung statt Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/24wbl 2024, 104 Heft 2 v. 23.2.2024

§ 1162 ABGB, § 27 AngG, § 104 a ArbVG

Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine einvernehmliche Auflösung an Stelle einer bereits ausgesprochenen Entlassung an, liegt keine unzulässige Druckausübung vor, wenn plausible und objektiv gerechtfertigte Gründe für eine Entlassung gegeben waren.

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