§ 8 AVG, § 70 Abs 1 Z 1 BWG
Ein (ehemaliger) Vorsitzender des Aufsichtsrats einer Bank hat keine Parteistellung in einem Verfahren gem § 70 Abs 1 BWG, auch wenn sein Verhalten Gegenstand der von der FMA vom Kreditinstitut geforderten Auskunft war und er selbst in diesem Verfahren zur Auskunft aufgefordert wurde.