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Konkrete und abstrakte Ausgliederungsvorschriften

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2023/153wbl 2023, 480 Heft 8 v. 29.8.2023

§ 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011, § 59 Abs 6 Z 6 ElWOG 2010

Die Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der nähere Kostenarten gem § 79 Abs 6 Z 4 GWG 2011 bestimmt werden (GAS-NBK-VO), BGBl II Nr 39/2012, normiert in ihrem § 2, dass Personalkosten und Finanzierungskosten zu den Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten zählen.

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