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Datenschutzrechtliche Ansprüche gegen eine Kreditauskunftei

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2023/151wbl 2023, 477 Heft 8 v. 29.8.2023

§ 1 Abs 1 DSG, § 1 Abs 3 DSG, Art 4 Z 1 DSGVO, Art 17 DSGVO, § 152 GewO

Durch eine über ein partielles Löschungsbegehren hinausgehende gänzliche Löschung kann weder das Recht auf Löschung noch das Recht auf Geheimhaltung verletzt werden. Das Nicht(mehr)aufscheinen in einer Bonitätsdatenbank lässt keine zwingenden Rückschlüsse auf die Bonität des Betroffenen zu und ist daher kein personenbezogenes Datum.

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