vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur irreführenden Spitzenstellungswerbung

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2023/150wbl 2023, 476 Heft 8 v. 29.8.2023

§ 2 UWG

Bedient sich ein Unternehmer zu Werbezwecken so allgemeiner Superlative wie „der Größte“, „der Führende“, „der Meistgekaufte“ oder „der absolute Marktführer“, dann muss das betreffende Unternehmen oder Produkt seiner Konkurrenz offenkundig und beträchtlich überlegen sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte