Ausländische Erwerber von Fernleitungsnetzen für Erdgas bzw Übertragungsnetzen für Strom unterliegen – nach Erhalt der investitionskontrollrechtlichen Genehmigung – einer energiewirtschaftsrechtlichen Zertifizierungspflicht. Der vorliegende Beitrag untersucht nun, ob bzw inwieweit investitionskontrollrechtliche Genehmigungsbescheide in energiewirtschaftsrechtlichen Zertifizierungsverfahren Bindungswirkung entfalten.