Im Beitrag wird geprüft, ob sich Kartellrecht, UWG und Markenrecht (Wettbewerbsrecht) im Allgemeinen und im Detail auf einheitliche Grundsätze zurückführen lassen. Die Frage ist überwiegend zu bejahen.
Im Beitrag wird geprüft, ob sich Kartellrecht, UWG und Markenrecht (Wettbewerbsrecht) im Allgemeinen und im Detail auf einheitliche Grundsätze zurückführen lassen. Die Frage ist überwiegend zu bejahen.