§ 105 Abs 3 Z 1 lit I ArbVG
Verweigert ein Arbeitnehmer eine COVID-19-Impfung und wird er deshalb gekündigt, kann diese Kündigung nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden.
OGH, 16.12.2022, 8 ObA 78/22m
§ 105 Abs 3 Z 1 lit I ArbVG
Verweigert ein Arbeitnehmer eine COVID-19-Impfung und wird er deshalb gekündigt, kann diese Kündigung nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden.
OGH, 16.12.2022, 8 ObA 78/22m