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Impfverweigerung – kein Kündigungsschutz

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/68wbl 2023, 226 Heft 4 v. 12.4.2023

§ 105 Abs 3 Z 1 lit I ArbVG

Verweigert ein Arbeitnehmer eine COVID-19-Impfung und wird er deshalb gekündigt, kann diese Kündigung nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden.

OGH, 16.12.2022, 8 ObA 78/22m

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