§ 1155 Abs 1 ABGB, § 1155 Abs 3 ABGB, § 1162b ABGB, § 29 AngG, § 41 TAG
Der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bei Unterbleiben der Dienstleistung iSd § 1155 Abs 1 ABGB setzt ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraus. Das galt auch für die zeitlich befristete Regelung des § 1155 Abs 3 ABGB.