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Gerichtsstand der Streitgenossenschaft bei Klagen gegen AR-Mitglied und Abschlussprüfer; Vorhersehbarkeit

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/50wbl 2023, 164 Heft 3 v. 15.3.2023

Art 8 EuGVVO

Es ist für einen Schädiger objektiv vorhersehbar, dass die Zuständigkeitsvorschrift des Art 8 Nr 1 EuGVVO es einem Geschädigten ermöglicht, bei Vorliegen des erforderlichen Sachzusammenhanges zwischen den Klagen gegen mehrere Schädiger am jeweiligen Gerichtsstand jedes einzelnen Schädigers die Klage gegen alle Schädiger einzubringen.

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