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Schiedsklausel Gesellschaftsvertrag; Hilfestellung der staatlichen Gerichte bei Bildung des Schiedsgerichts

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/51wbl 2023, 166 Heft 3 v. 15.3.2023

§ 577 ZPO, § 578 ZPO, § 579 ZPO

Die Bestimmungen der ZPO über das Schiedsverfahren sind zwingend. Eine Einschränkung der gesetzlich vorgesehenen gerichtlichen Intervention scheidet daher aus.

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