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Ersitzungs- bzw Verjährungsfrist gegenüber GmbH; erlaubter Körper; 30 oder 40 Jahre?

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/32wbl 2023, 108 Heft 2 v. 15.2.2023

§ 326 ABGB, § 328 ABGB, § 1462 ABGB, § 1472 ABGB, § 1473 ABGB, § 2 UGB

Eine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch ein oder aufgrund eines Gesetzes gegründet wurde, noch einer bereits für die Firmenbucheintragung vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Konzessionspflicht unterliegt, fällt nicht unter den Begriff der erlaubten Körperschaft iS des § 1472 ABGB.

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