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Darlehen für Rückzahlung von Ausbildungskosten

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/31wbl 2023, 107 Heft 2 v. 15.2.2023

§ 2d AVRAG

Auf die Gewährung eines Darlehens eines neuen Arbeitgebers oder eines diesem nahestehenden Dritten zur Zahlung eines wirksam vereinbarten Ausbildungskostenrückersatzes an den früheren Arbeitgeber ist § 2d AVRAG nicht anzuwenden.

OGH, 20.10.2022, 9 ObA 97/22p

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