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Parteifähigkeit einer britischen Scheinauslandsgesellschaft nach Brexit

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/33wbl 2023, 110 Heft 2 v. 15.2.2023

Art 49 AEUV, Art 54 AEUV, § 10 IPRG, § 12 IPRG, § 142 UGB (analog), § 155 ZPO

Eine Limited, die bisher nach unionsrechtlichen Vorgaben als eigenständiger Rechtsträger anzuerkennen war, deren Anerkennungsgrundlage durch den BREXIT aber weggefallen ist, ist nach österreichischem Gesellschafterstatut nunmehr als Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzusehen.

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