§ 863 ABGB, § 914 ABGB
Wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der eine Konkurrenzklausel enthält, nicht unterfertigt, kann der Arbeitgeber aus der fortgesetzten Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht auf das Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Konkurrenzklausel schließen.