Als Nachfolgerin der Richtlinie 2004/18/EG für den klassischen Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe hat das Europäische Parlament am 15.1.2014 in Straßburg eine neue Vergaberichtlinie beschlossen. Inhaltlich orientiert sich diese Richtlinie an ihrer Vorgängerin und versucht durch Präzisierung und Modernisierung einzelner Bestimmungen die Rechtssicherheit zu gewährleisten und der einschlägigen ständigen Rechtsprechung des EuGH Rechnung zu tragen. Ziel der Richtlinie ist es, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu steigern, die Teilnahme insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmer (KMU) an öffentlichen Vergabeverfahren zu erleichtern und den Fokus vermehrt auf Qualität und Nachhaltigkeit zu setzen und weniger auf den niedrigsten Preis. Dazu bestimmt die Richtlinie die Bewertung eines ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnisses anhand qualitativer, umweltbezogener und/oder sozialer Aspekte mittels Schaffung neuer Zuschlagskriterien. Mit Einführung eines neuen Verfahrens, der „Innovationspartnerschaft“, werden für Auftraggeber und Bieter Spielräume geschaffen, um in gemeinsamer Arbeit zufriedenstellende Lösungen zu entwickeln. Mit der neuen Richtlinie wird erstmals auch die elektronische Einreichung von Angeboten verpflichtend eingeführt. Zur Erleichterung für Subunternehmer wird eine Bestimmung eingeführt, die Auftraggeber anhält, fällige Zahlungen – auf Wunsch des Subunternehmers – direkt an diesen zu leisten.