Aufgrund der grundlegenden Änderungen in der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) sind mit 1.1.2014 insgesamt elf neue Verwaltungsgerichte – ein allgemeines Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesverwaltungsgericht für Finanzen sowie ein Landesverwaltungsgericht je Bundesland – geschaffen worden. Betreffend die Zuständigkeiten von Vergabeangelegenheiten finden Sie nachstehend alle notwendigen Informationen in übersichtlicher Darstellung zur weiteren Verwendung (Änderungen der Kontaktdaten können sich noch im Laufe des Jahres ergeben):