Mit 1.1.2014 nehmen die Verwaltungsgerichte erster Instanz des Bundes und der Länder ihre Arbeit auf. Damit zusammenhängend sind insbesondere folgende Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen:
Mit 1.1.2014 nehmen die Verwaltungsgerichte erster Instanz des Bundes und der Länder ihre Arbeit auf. Damit zusammenhängend sind insbesondere folgende Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen: