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Verwaltungsgerichte 1. Instanz ab 1.1.2014

Wichtige KurzmeldungenVIL 2013, 1 Heft 6 v. 1.11.2013

Mit 1.1.2014 nehmen die Verwaltungsgerichte erster Instanz des Bundes und der Länder ihre Arbeit auf. Damit zusammenhängend sind insbesondere folgende Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen:

Bundesebene

Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz – BVwGG), BGBl I Nr 10/2013

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