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„Vorhabensbegriff“ bei Planungsleistungen!

Wichtige KurzmeldungenVIL 2012, 1 Heft 3 v. 1.5.2012

Mit dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist die Geltung des „Vorhabensbegriffs“ im Hinblick auf die Berechnung des Auftragswertes hervorgehoben worden (EuGH 15.3.2012, Rs C-574/10, Kommission/Deutschland). Der EuGH stellte fest, dass eine „Stückelung“ von wirtschaftlich und technisch zusammenhängenden (Dienst-) Leistungen rechtwidrig ist. Im zugrundeliegenden Sachverhalt ist versucht worden, Planungsleistungen in mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Sanierungsabschnitte zu trennen, um damit jeweils (Teil-)Leistungen mit geringen Auftragswerten vergeben zu können. In Summe überschreiten die wirtschaftlich und technisch zusammenhängenden Einzelvergaben jedoch den Schwellenwert für die Dienstleistungen. Nähere Informationen siehe Seite 4.

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