Ziel und Zweck der Angebotsprüfung ist es, die eingelangten Angebote anhand der Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen und den Vorgaben des BVergG zu prüfen. Wichtig ist hierbei, dass jeder Auffälligkeit nachgegangen werden muss, widrigenfalls von einer Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung aller Bieter und des fairen Wettbewerbs auszugehen wäre. Das Ergebnis der Angebotsprüfung ist in einer Niederschrift festzuhalten.