Der EuGH soll in dieser bulgarischen Rs (FN 1) die Frage beantworten, ob der Begriff "Dienstleistung" bzw der Ausdruck "unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen" iSd RL 2006/112/EG auch ohne Auftrag vorgenommene rechtliche oder tatsächliche Handlungen umfasst, die von einer für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Person vorgenommen werden.
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