In dieser litauischen Rs (FN 1) soll der EuGH klären, ob eine nationale Rechtsvorschrift dem Unionsrecht entgegensteht, wonach Verzugszinsen für verspätet gezahlte Steuern festgesetzt werden können, welche jedoch eine Sanktionswirkung für die gleichen Steuerverstöße haben können, die auch Gegenstand der Strafverfolgung sind, ohne dass es Regeln zur Vermeidung einer doppelten
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