Der EuGH soll in dieser kroatischen Rs (FN 1) die Frage beantworten, ob die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung zu versagen ist, wenn der Lieferer nicht nachgewiesen hat, dass die Voraussetzungen iSd Art 45a DVO (EU) 282/2011 erfüllt sind oder ob die Steuerbehörde bei Vorhandensein von anderen Nachweisen für die physische Verbringung in einen anderen EU-Mitgliedstaat verpflichtet ist, die vorgelegten Nachweise zu bewerten und festzustellen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.