In dieser belgischen Rs (FN 1) soll der EuG die Frage beantworten, ob bei der Überlassung des Besitzes an einer Immobilie mittels Gewerberaummietvertrag im Rahmen der Geschäftsübertragung eine Vorsteuerberichtigung für den Erwerb, die Errichtung, den Umbau oder die Renovierung des überlassenen Teils der Immobilie erfolgen muss.

