In dieser österr Rs (FN 1) soll der EuG klären, ob die Einbringung von bebauten und bisher steuerpflichtig vermieteten Liegenschaften durch einen Steuerpflichtigen in eine von ihm allein gehaltene Gesellschaft eine Lieferung gegen Entgelt oder eine Entnahme iSd RL 2006/112/EG darstellt.
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