Der EuGH stellte in seinem Urteil v 8. 5. 2025 klar, dass die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinsendungen nicht kommerzieller Art zwischen Privatpersonen nach Art 143 Abs 1 lit b RL 2006/112/EG unabhängig davon gilt, in welchem MS der Empfänger der Sendung ansässig ist.
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