Ein Verkehrsunternehmen schließt mit einer Gebietskörperschaft einen Vertrag über öffentliche Personenverkehrsdienste. Die Vergütung setzt sich aus den nicht kostendeckenden Fahrgelderlösen sowie einer pauschalen Ausgleichszahlung (ohne Berücksichtigung der Identität und der Anzahl der Nutzer der erbrachten Dienstleistung) der Gebietskörperschaft zur Verlustdeckung zusammen.

