In dieser ungarischen Rs (FN 1) soll der EuGH umfassende Fragen iZm dem Recht auf Vorsteuerabzug beantworten. Ua ist fraglich, ob das Recht auf Vorsteuerabzug trotz Anerkennung des in der Rechnung dargelegten wirtschaftlichen Vorgangs mit der Begründung versagt werden kann, dass sich aus der Gesamtheit der maßgeblich erscheinenden Umstände ableiten lasse, dass die Klägerin die wirtschaftliche Tätigkeit künstlich und ausschließlich deshalb aufgenommen hat, um einen Steuervorteil zu generieren.