Der EuGH soll in dieser polnischen Rechtssache (FN 1) die Frage klären, ob eine Person eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt. Konkret verkauft diese Person eine bisher nicht für wirtschaftliche Zwecke genutzte Immobile und beauftragt hierfür im Rahmen der Vorbereitung des Verkaufs einen professionellen Unternehmer, welcher als Bevollmächtigter dieser Person eine Reihe organisierter Maßnahmen ergreift, um die Immobilie aufzuteilen und für einen höheren Preis zu verkaufen.