In dieser lettischen Rs (FN 1) ist ua fraglich, ob Art 9 Abs 1 RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen ist, dass gemeinnützige Organisationen, deren Tätigkeit in der Durchführung von Programmen besteht und welche durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung über staatliche Beihilfen finanziert werden, als steuerpflichtig anzusehen sind.
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