In dieser belgischen Rs (FN 1) stellt sich ua die Frage, ob Art 135 Abs 1 lit i RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen ist, dass dieser einem Mitgliedstaat erlaubt, die Steuerbefreiung für Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele nur für elektronisch erbrachte Glücksspiele mit Geldeinsatz auszuschließen, während jedoch nicht elektronisch erbrachte Glücksspiele sowie Lotterien (unabhängig davon, ob diese elektronisch erbracht werden oder nicht) mit Geldeinsatz unter die Steuerbefreiung fallen.