In dieser deutschen Rs (FN 1) stellt sich ua die Frage, ob ein Einzweck-Gutschein iSv Art 30a Z 2 RL 2006/112/EG vorliegt, wenn der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, feststeht, aber die Fiktion des Art 30b Abs 1 UAbs 1 Satz 1 RL 2006/112/EG , nach der auch die Übertragung des Gutscheins zwischen Steuerpflichtigen als Erbringung der Dienstleistung gilt, zu einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedsstaat führt.