Die Personalverrechnung ist durch vielfältige Befreiungen und Begünstigungen im Bereich der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge gekennzeichnet. Im Zuge des StRefG 2015/2016 (FN ) wurde eine teilweise Angleichung des Katalogs der nicht-steuerpflichtigen Bezüge in §§ 3 und 26 EStG an jenen der Beitragsbefreiungen des § 49 Abs 3 ASVG vorgenommen. Weitere Harmonisierungsschritte wurden seither nicht gesetzt. Zuletzt sind durch die lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligung neue Abweichungen hinzugetreten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Situation.