Der Autor hat in vielen Lohnabgabenprüfung mitverfolgt, dass die Prüfer die Steuerfreiheit von SEG-Zulagen ohne ausreichende Aufzeichnungen (Art und Dauer der Tätigkeit) nicht akzeptieren. Das BFG (11. 1. 2022, RV/7102510/2021) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Aufzeichnungen bei einer Tätigkeit, die dauerhaft eine potenzielle "Gefährdung" der Gesundheit darstellt, für die Steuerfreiheit notwendig sind.