Der Besteuerung und der Beitragsbemessung zur Sozialversicherung und Lohnnebenkosten unterliegen nicht nur Geldbezüge, sondern auch geldwerte Vorteile (= Sachbezüge). Die Art der gewährten Sachbezüge unterliegt einem gesellschaftlichen Wandel. Statt der Dienstwohnung auf dem Firmengelände muss nunmehr das Serviced Apartment bewertet werden, statt dem Firmenwagen ein Car-Sharing-Modell oder E-Bike. Neue Geschäftsmodelle und digitale Plattformen tragen dem zunehmenden Bedürfnis nach Flexibilität Rechnung und finden in den standardisierten Bewertungsansätzen der SachbezugswerteVO nicht immer Deckung. Dieser Beitrag gibt vorerst einen kurzen Abriss zu den Berechnungsgrundlagen der gängigsten Sachbezugswerte in der Personalverrechnung, nämlich jenen für die Privatnutzung von arbeitgebereigenem Wohnraum, eines arbeitgebereigenen Pkw und eines arbeitgebereigenen Abstellplatzes, um jeweils anschließend auf besondere Fragestellungen einzugehen.