Zusammenfassung: Der UFS prüfte, unter welchen Umständen ein Säumniszuschlag auf Antrag festzusetzen ist, wenn kein grobes Verschulden vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 217 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS prüfte, unter welchen Umständen ein Säumniszuschlag auf Antrag festzusetzen ist, wenn kein grobes Verschulden vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 217 BAO
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