Zusammenfassung: Der UFS prüfte, ob Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle einer hoheitlichen Tätigkeit zuzurechnen sind und somit nicht der USt-Pflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG
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Zusammenfassung: Der UFS prüfte, ob Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle einer hoheitlichen Tätigkeit zuzurechnen sind und somit nicht der USt-Pflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG
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