Zusammenfassung: Der UFS setzte sich neben der allgemeinen Frage der Unverzinslichkeit einer Gegenleistung mit einer unverzinslichen unbaren Entnahme im Hinblick auf § 22 UmgrStG auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 1 KVG; § 22 UmgrStG
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Zusammenfassung: Der UFS setzte sich neben der allgemeinen Frage der Unverzinslichkeit einer Gegenleistung mit einer unverzinslichen unbaren Entnahme im Hinblick auf § 22 UmgrStG auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 1 KVG; § 22 UmgrStG
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