Zusammenfassung: Der BFH prüfte, ob eine durch eine Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuer als Anschaffungskosten im Hinblick auf die Beteiligung angesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 GrEStG; § 6 EStG
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Zusammenfassung: Der BFH prüfte, ob eine durch eine Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuer als Anschaffungskosten im Hinblick auf die Beteiligung angesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 GrEStG; § 6 EStG
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