Die Voraussetzungen einer „Erwerbergruppe“ nach § 1 Abs 3 GrEStG werden geklärt. Dabei zeigt sich: Der neu geschaffene Begriff einer „Erwerbergruppe“ reicht weit über Organschaften, Unternehmensgruppen und Konzerne hinaus.
Schlagwörter:
Grunderwerbsteuer; Anteilsvereinigung; Erwerbergruppe; Budgetbegleitgesetz 2025

