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Der Umwidmungszuschlag im betrieblichen und im außerbetrieblichen Bereich

TagesfragenSteuerrechtChristian MüllerSWK 2025, 1014 - 1017 Heft 23 und 24 v. 20.8.2025

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I 2025/25) wurde eine wesentliche Neuregelung hinsichtlich der Besteuerung von Veräußerungen umgewidmeter Grundstücke eingeführt: Sowohl bei betrieblichen als auch bei privaten Grundstücksveräußerungen ist der Gewinn bzw sind die positiven Einkünfte aus der Veräußerung von Grund und Boden um einen Umwidmungszuschlag in Höhe von 30 % zu erhöhen, wenn das veräußerte Grundstück nach dem 31. 12. 2024 in Bauland umgewidmet wurde. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelung.

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