Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I 2025/25) wurde eine wesentliche Neuregelung hinsichtlich der Besteuerung von Veräußerungen umgewidmeter Grundstücke eingeführt: Sowohl bei betrieblichen als auch bei privaten Grundstücksveräußerungen ist der Gewinn bzw sind die positiven Einkünfte aus der Veräußerung von Grund und Boden um einen Umwidmungszuschlag in Höhe von 30 % zu erhöhen, wenn das veräußerte Grundstück nach dem 31. 12. 2024 in Bauland umgewidmet wurde. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelung.

