Das Bundesministerium für Finanzen hat die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) veröffentlicht. Das AbgÄG 2022 soll ua zahlreiche abgabenverfahrensrechtliche Änderungen bringen, welche in diesem Beitrag aufgrund des Umfangs nur überblicksartig dargestellt werden. Ua sind die Schaffung einer Umsatzsteuerverzinsung, die den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht, die Einführung des Neuerungsverbots nach dem Ende der mündlichen Verhandlung im Rechtsmittelverfahren und eine „Verfahrensförderungspflicht“ des Beschwerdeführers sowie die Schaffung der Möglichkeit einer „Multilateralen Risikobewertung“, die eine gemeinsame Bewertung grenzüberschreitender Besteuerungsrisiken (etwa iZm Verrechnungspreisfragen) ermöglichen soll, vorgesehen.