Die Forschungsprämie fördert Aufwendungen von Unternehmen im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung mit 14 %. Durch das AbgÄG 2022 sollen im Bereich der Forschungsprämie insbesondere die Bemessungsgrundlage um einen Unternehmerlohn ausgeweitet, die Antragsfrist geändert und eine Teilauszahlung ermöglicht werden.
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