Mit Erkenntnis vom 23. 4. 2021, Ra 2020/13/0089, ist der VwGH zum Ergebnis gekommen, dass bei Arbeitskräfteüberlassungen auf Grundlage eines DBA nur insoweit eine Rückerstattung der einbehaltenen Abzugsteuer iSd § 99 EStG erfolgen kann, als sichergestellt ist, dass die überlassenen Arbeitnehmer in Österreich besteuert werden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.