Mit Erkenntnis vom 16. 11. 2021, Ro 2020/15/0015, hat der VwGH grundsätzliche Aussagen zur Abgrenzung von entgeltlichen und unentgeltlichen Grundstücksübertragungen in der Einkommensteuer basierend auf einem Fall der vorweggenommenen Erbfolge getroffen. Seither wird das Erkenntnis im Schrifttum diskutiert; die Verwaltungspraxis wird sich natürlich daran auszurichten haben. Bereits vor der Einarbeitung in die EStR haben sich einige spannende Praxisfragen gestellt, die dieser Beitrag beleuchten soll.