(SWK) – Das BMF hat Mitte Mai einen Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2022 (AbgÄG 2022) zur Begutachtung bis 30. 5. 2022 versandt. Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Eckpunkte des umfangreichen Gesetzespakets zusammen. Die parlamentarische Beschlussfassung ist für Anfang Juli vorgesehen; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
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