Zusammenfassung: Die Umsatzsteuerrichtlinien werden dahingehend geändert, dass nunmehr die umsatzsteuerliche Steuerbefreiung für Ärzte auch bei Gruppenpraxen zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994; Rz 964 UStR 2000
Zusammenfassung: Die Umsatzsteuerrichtlinien werden dahingehend geändert, dass nunmehr die umsatzsteuerliche Steuerbefreiung für Ärzte auch bei Gruppenpraxen zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994; Rz 964 UStR 2000
